Vuse Go 8,95 €
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Vuse Go 700 Blue Passionfruit 20mg

8,95 € (inkl. MwSt) (4.475,00 € /Liter) 7,52 € (exkl. MwSt.)
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Kaufen Vuse Go 700 Blue Passionfruit 20mg.

Einweg E-Zigarette Vuse.

Vuse Go 700 Blue Passionfruit Geschmack und einem Nikotingehalt von 20 mg/ml geben. Diese Einweg-E-Zigarette bietet eine bequeme und benutzerfreundliche Möglichkeit, das Dampfen auszuprobieren, ohne dass man sich um das Nachfüllen von Flüssigkeiten oder den Austausch von Teilen kümmern muss. Der Blueberry Ice Geschmack kombiniert den Geschmack von blauen Passionsfrucht.Vuse



Züge:
ca. 700, Zugautomatik
Aromatisierung:Blauer Passionsfrucht
Nikotinstärke:20mg
Tankvolumen:
2ml Liquid
Akkukapazität:
370mAh



Mit Nikotin-Salz.

Inhaltsstoffe: Propylenglykol, Glycerin, Nikotinsalz, Aroma.

Kann allergische Reaktionen hervorrufen.



Mindestalter für Erwerb: 18 Jahre.

Auszeichnung gemäß CLP-Verordnung


Piktogramm-Totenkopf-Gefahr

H-Sätze
H300Lebensgefahr bei Verschlucken.
H310Lebensgefahr bei Hautkontakt.
H315Verursacht Hautreizungen.
H319Verursacht schwere Augenreizung.
H330Lebensgefahr bei Einatmen.
H411Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.



P-Sätze
P101Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
P102Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P264Nach Gebrauch Hände gründlich waschen.
P270Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen.
P301 + P310Bei Verschlucken: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/ Arzt anrufen.
P330Mund ausspülen.
P405Unter Verschluss aufbewahren.
P501Inhalt/Behälter gemäß den örtlichen Vorschriften einer geeigneten Entsorgungseinrichtung zuführen.



GefahrDarf nicht in die Hände von Kindern und Jugendlichen Gelangen. Nicht für Schwangere geeignet. Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. Kann allergische Hautreaktionen hervorrufen. Nach Gebrauch Hände gründlich waschen. Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. Bei Verschlucken: Bei Unwohlsein Giftinformationszentrum oder Arzt anrufen.
Inhalt/Behälter Sammelstelle für Sondermüll gemäß lokalen/nationalen Vorschriften der Entsorgung zuführen.
Bei Berührung mit der Haut: Mit viel Wasser/Seife waschen.
Bei Hautreizungen oder -ausschlag: Ärztlichen Rat einholden/ ärztliche Hilfe hinzuziehen. Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.

Inhalt/Behälter einer anerkannten Abfallentsorgungsanlage zuführen.



Hersteller:British American Tobacco (Germany) GmbH
Alsterufer 4
20354 Hamburg





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Einzelheiten zur Bestellung und Lieferung können Sie persönlich mit unseren Mitarbeitern unter

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Sie können Ihre Wünsche, Fragen zur Bestellung und Lieferung an unsere E-Mail-Adresse schreiben:

vd-markt@gmx.de.

Wir laden Sie herzlich ein, unseren Laden zu besuchen:

Wallensteinstr. 1

70437 Stuttgart.

Unser Team bedankt sich für den Einkauf in unserem Shop.

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1000 Artikel
2021-12-06

Jugendschutz

Verkauf nur an Erwachsene. 


Tabakwaren und Alkohol sind ein kulturelles Genussmittel und ausschließlich für den erwachsenen Konsumenten bestimmt, der sich über die möglichen Folgen des Konsums bewusst ist. Unser Online-Katalog richtet sich daher ausschließlich an Erwachsene ab 18 Jahren.

Jugendschutzgesetz (JuSchG) Stand 1. Mai 2021 Auszug aus dem Gesetz vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2730)   

§ 9 Alkoholische Getränke

(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen

1. Bier, Wein, weinähnliche Getränke oder Schaumwein oder Mischungen von Bier, Wein, wein-
ähnlichen Getränken oder Schaumwein mit nichtalkoholischen Getränken an Kinder und Jugendliche
unter 16 Jahren,

2. andere alkoholische Getränke oder Lebensmittel, die andere alkoholische Getränke in nicht nur ge-
ringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen der Ver-
zehr gestattet werden.

(2) Absatz 1 Nummer 1 gilt nicht, wenn Jugendliche von einer personensorgeberechtigten Person be-
gleitet werden.

(3) In der Öffentlichkeit dürfen alkoholische Getränke nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt
nicht, wenn ein Automat

1.  an einem für Kinder und Jugendliche unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder

2.  in einem gewerblich genutzten Raum aufgestellt und durch technische Vorrichtungen oder durch
ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendliche alkoholische Getränke nicht ent-
nehmen können. § 20 Nr. 1 des Gaststättengesetzes bleibt unberührt.

(4) Alkoholhaltige Süßgetränke im Sinne des § 1 Abs. 2 und 3 des Alkopopsteuergesetzes dürfen ge-
werbsmäßig nur mit dem Hinweis "Abgabe an Personen unter 18 Jahren verboten, § 9 Jugend-
schutzgesetz" in den Verkehr gebracht werden. Dieser Hinweis ist auf der Fertigpackung in der
gleichen Schriftart und in der gleichen Größe und Farbe wie die Marken- oder Phantasienamen oder,
soweit nicht vorhanden, wie die Verkehrsbezeichnung zu halten und bei Flaschen auf dem Front-
etikett anzubringen.  

§ 10 Rauchen in der Öffentlichkeit, Tabakwaren

(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere
nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse an Kinder oder Jugendliche weder abgegeben noch
darf ihnen das Rauchen oder der Konsum nikotinhaltiger Produkte gestattet werden.

(2) In der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren
Behältnisse nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt nicht, wenn ein Automat

1.  an einem Kindern und Jugendlichen unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder

2.  durch technische Vorrichtungen oder durch ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und
Jugendliche Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse nicht ent-
nehmen können.

(3) Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse dürfen Kindern und
Jugendlichen weder im Versandhandel angeboten noch an Kinder und Jugendliche im Wege des
Versandhandels abgegeben werden.

(4) Die Absätze 1 bis 3 gelten auch für nikotinfreie Erzeugnisse, wie elektronische Zigaretten oder elektronische Shishas, in denen Flüssigkeit durch ein elektronisches Heizelement verdampft und die entstehenden Aerosole mit dem Mund eingeatmet werden, sowie für deren Behältnisse.

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