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Pepe Bright Green Zigaretten XXL

Inhalt: 8 Packungen Х 29 Zigaretten (10,00 €/ 1 Packung)

80,00 € (inkl. MwSt) (0,35 € /Stk) 67,23 € (exkl. MwSt.)
Inkl. MwSt. zzgl. Versandkosten
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Pepe Bright Green Zigaretten.

Kaufen Pepe Bright Green Zigaretten XXL (8 Packungen Х 29 Zigaretten).

Inhalt:  8 Packungen je 29 Stück (8 X 10,00 €).

Nettoinheit: 232 Zigaretten.

Ohne Zusätze.

Filterzigarette:            Ja
Kohlenmonoxid:         6 mg.
Kondensat/Teer:        6 mg.
Nikotin:                    0,5 mg.
Stärke:                    mittel.
Format:                   King Size.

Mindestalter für Erwerb:  18 Jahre.

Hersteller:                   Joh. Wilh. von Eicken GmbH
                                  Drechslerstr. 1-3
                                 23556 Lübeck.

Pepe Bright Green Zigaretten.

Kaufen Pepe Bright Green Zigaretten XXL online im tabak-market.de.

                                                                                    
                                                                                  Pepe Bright Green Zigaretten

Pepe steht seit jeher für Tabak ohne Kompromisse und einen authentischen Rauchgenuss ohne Zusatzstoffe.

Der Verzicht auf Zusätze im Tabak ist für viele Anhänger von Pepe eine Frage der Philosophie und des guten Geschmacks.

Dabei handelt es sich jedoch nicht um einen kurzlebigen Trend, sondern vielmehr um ein spürbares Produktversprechen,

das dem Raucher mit jedem Zug an seiner Zigarette den Unterschied zum „gewöhnlichen“ Rauchen erleben lässt.

Ein Blend aus 100% Virginia Tabaken ist dabei fester Bestandteil des Markenkerns und liefert Pepe den unverwechselbaren, natürlichen Geschmack!

Pepe wird als Zigarette sowie RYO & MYO Tabaken in bis zu vier unterschiedlichen Sorten angeboten.

Die Joh. Wilh. von Eicken GmbH ist eines der wenigen unabhängigen Familienunternehmen in Deutschland,

das sämtliche Tabakerzeugnisse vom Rohtabak bis zum Endprodukt fertigt.

Die Unternehmenswurzeln gehen bis in das Jahr 1770 zurück, als Johann Wilhelm von Eicken in Mülheim an der Ruhr mit der Herstellung von Tabak begann.

Mit seinem Firmenmotto „Aus Freude am Tabak“ gab der Firmengründer seiner Vision Ausdruck, Tabakprodukte zu schaffen,

die den Menschen Momente von Genuss und Lebensfreude schenken.

Unser Verständnis für Tabak ist historisch gewachsen, dadurch stellen wir allerhöchste Ansprüche an die Tabakqualität.

Die Verbindung langjähriger Erfahrung mit hoher Innovationskraft und Flexibilität bildet dabei den Schlüssel zum Erfolg.

Fortwährend arbeiten wir an neuen Produkten und Ideen, optimieren interne Produktionsabläufe

und bauen Distributionskanäle immer weiter aus, um den Ansprüchen der zahlreichen Kunden weltweit gerecht zu werden.

 Das gilt für die Entwicklung neuer Produkte und für organisatorische Abläufe im Unternehmen genauso wie für unser Engagement im Umweltschutz.

Von Generation zu Generation haben Mitglieder der Familie von Eicken und Mitarbeiter des Unternehmens ihre profunden Erfahrungen weitergegeben.

Ihre Bestellung wird so schnell wie möglich bearbeitet und an die Adresse gesendet.

Einzelheiten zur Bestellung und Lieferung können mündlich unter der Hotline besprochen werden:
 

+49 71150476428 oder
WhatsApp: +49 1523968057.

Sie können Ihre Wünsche, Fragen zur Bestellung und Lieferung an unsere Mailbox schreiben: vd-markt@gmx.de.

Wir laden Sie herzlich ein, unseren Laden zu besuchen:

Wallensteinstr. 1

70437 Stuttgart.
Unser Team bedankt sich für den Einkauf in unserem Shop.

Kaufen. Pepe. Bright. Green. Zigaretten.

Kaufen Pepe. Bright. Green. Zigaretten. online.



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1000 Artikel

Jugendschutz

Verkauf nur an Erwachsene. 


Tabakwaren und Alkohol sind ein kulturelles Genussmittel und ausschließlich für den erwachsenen Konsumenten bestimmt, der sich über die möglichen Folgen des Konsums bewusst ist. Unser Online-Katalog richtet sich daher ausschließlich an Erwachsene ab 18 Jahren.

Jugendschutzgesetz (JuSchG) Stand 1. Mai 2021 Auszug aus dem Gesetz vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2730)   

§ 9 Alkoholische Getränke

(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen

1. Bier, Wein, weinähnliche Getränke oder Schaumwein oder Mischungen von Bier, Wein, wein-
ähnlichen Getränken oder Schaumwein mit nichtalkoholischen Getränken an Kinder und Jugendliche
unter 16 Jahren,

2. andere alkoholische Getränke oder Lebensmittel, die andere alkoholische Getränke in nicht nur ge-
ringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen der Ver-
zehr gestattet werden.

(2) Absatz 1 Nummer 1 gilt nicht, wenn Jugendliche von einer personensorgeberechtigten Person be-
gleitet werden.

(3) In der Öffentlichkeit dürfen alkoholische Getränke nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt
nicht, wenn ein Automat

1.  an einem für Kinder und Jugendliche unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder

2.  in einem gewerblich genutzten Raum aufgestellt und durch technische Vorrichtungen oder durch
ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendliche alkoholische Getränke nicht ent-
nehmen können. § 20 Nr. 1 des Gaststättengesetzes bleibt unberührt.

(4) Alkoholhaltige Süßgetränke im Sinne des § 1 Abs. 2 und 3 des Alkopopsteuergesetzes dürfen ge-
werbsmäßig nur mit dem Hinweis "Abgabe an Personen unter 18 Jahren verboten, § 9 Jugend-
schutzgesetz" in den Verkehr gebracht werden. Dieser Hinweis ist auf der Fertigpackung in der
gleichen Schriftart und in der gleichen Größe und Farbe wie die Marken- oder Phantasienamen oder,
soweit nicht vorhanden, wie die Verkehrsbezeichnung zu halten und bei Flaschen auf dem Front-
etikett anzubringen.  

§ 10 Rauchen in der Öffentlichkeit, Tabakwaren

(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere
nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse an Kinder oder Jugendliche weder abgegeben noch
darf ihnen das Rauchen oder der Konsum nikotinhaltiger Produkte gestattet werden.

(2) In der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren
Behältnisse nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt nicht, wenn ein Automat

1.  an einem Kindern und Jugendlichen unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder

2.  durch technische Vorrichtungen oder durch ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und
Jugendliche Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse nicht ent-
nehmen können.

(3) Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse dürfen Kindern und
Jugendlichen weder im Versandhandel angeboten noch an Kinder und Jugendliche im Wege des
Versandhandels abgegeben werden.

(4) Die Absätze 1 bis 3 gelten auch für nikotinfreie Erzeugnisse, wie elektronische Zigaretten oder elektronische Shishas, in denen Flüssigkeit durch ein elektronisches Heizelement verdampft und die entstehenden Aerosole mit dem Mund eingeatmet werden, sowie für deren Behältnisse.

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