HQD Cirak Basisgerät 9,90 €
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HQD Cirak Device Basisgerät weiß

9,90 € (inkl. MwSt) 8,32 € (exkl. MwSt.)
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Kaufen HQD Cirak Device Basisgerät weiß.



Kapazität:
370 mAh
Farbe:Weiß




Mindestalter für Erwerb: 18 Jahre.

Auszeichnung gemäß CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008


Piktogramm-Totenkopf-Gefahr



H-Sätze
H302Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.



P-Sätze
P101Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
P102Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P264Nach Gebrauch Hände gründlich waschen.
P270Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen.
P301 + P310Bei Verschlucken: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/ Arzt anrufen.
P330Mund ausspülen.
P405Unter Verschluss aufbewahren.
P501Inhalt/Behälter gemäß den örtlichen Vorschriften einer geeigneten Entsorgungseinrichtung zuführen.



GefahrDarf nicht in die Hände von Kindern und Jugendlichen Gelangen. Nicht für Schwangere geeignet. Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. Kann allergische Hautreaktionen hervorrufen. Nach Gebrauch Hände gründlich waschen. Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. Bei Verschlucken: Bei Unwohlsein Giftinformationszentrum oder Arzt anrufen.
Inhalt/Behälter Sammelstelle für Sondermüll gemäß lokalen/nationalen Vorschriften der Entsorgung zuführen.
Bei Berührung mit der Haut: Mit viel Wasser/Seife waschen.
Bei Hautreizungen oder -ausschlag: Ärztlichen Rat einholden/ ärztliche Hilfe hinzuziehen. Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.

EUH:
EUH208 - Enthält 2,6-dimethylhept-5-enal, n-Butylmethacrylat. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.

Inhalt/Behälter einer anerkannten Abfallentsorgungsanlage zuführen.



Hersteller:CIRAK Electronics GmbH
Schwalbacher Str. 4
65843 Sulzbach

Hinweise:
Enthält Gift. Bei Verschlucken sofort Giftinformationszentrum anrufen oder ärztlichen Rat einholen. Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. Unter Verschluss aufbewahren.

Achtung:
Verkauf nur an Personen ab 18 Jahren! Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
Dieses Produkt ist nicht geeignet für Personen unter 18 Jahren, für Frauen die schwanger sind oder stillen, für Personen mit oder einem Risiko für Herzerkrankungen, Bluthochdruck oder Diabetes und Personen, die Medikamente gegen Asthma einnehmen. Dieses Produkt wird ausschließlich als Genussmittel verkauft, es ist kein Produkt zur Raucherentwöhnung und wurde nicht als solches geprüft.

 Bitte entsorgen Sie das Produkt / Bechälter sachgerecht in einer entsprechenden Sammelbox oder bei einer kommunalen Sammelstelle.

Ihre Bestellung wird so schnell wie möglich bearbeitet und an Ihre Adresse gesendet.

Einzelheiten zur Bestellung und Lieferung können Sie persönlich mit unseren Mitarbeitern unter

folgender Telefonnummer besprechen:

+49 71150476428 oder

WhatsApp: +49 1523968057.

Sie können Ihre Wünsche, Fragen zur Bestellung und Lieferung an unsere E-Mail-Adresse schreiben:

vd-markt@gmx.de.

Wir laden Sie herzlich ein, unseren Laden zu besuchen:

Wallensteinstr. 1

70437 Stuttgart.

Unser Team bedankt sich für den Einkauf in unserem Shop.

Kaufen Sie HHQD Cirak Device Basisgerät weiß online im tabak-market.de

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Jugendschutz

Verkauf nur an Erwachsene. 


Tabakwaren und Alkohol sind ein kulturelles Genussmittel und ausschließlich für den erwachsenen Konsumenten bestimmt, der sich über die möglichen Folgen des Konsums bewusst ist. Unser Online-Katalog richtet sich daher ausschließlich an Erwachsene ab 18 Jahren.

Jugendschutzgesetz (JuSchG) Stand 1. Mai 2021 Auszug aus dem Gesetz vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2730)   

§ 9 Alkoholische Getränke

(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen

1. Bier, Wein, weinähnliche Getränke oder Schaumwein oder Mischungen von Bier, Wein, wein-
ähnlichen Getränken oder Schaumwein mit nichtalkoholischen Getränken an Kinder und Jugendliche
unter 16 Jahren,

2. andere alkoholische Getränke oder Lebensmittel, die andere alkoholische Getränke in nicht nur ge-
ringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen der Ver-
zehr gestattet werden.

(2) Absatz 1 Nummer 1 gilt nicht, wenn Jugendliche von einer personensorgeberechtigten Person be-
gleitet werden.

(3) In der Öffentlichkeit dürfen alkoholische Getränke nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt
nicht, wenn ein Automat

1.  an einem für Kinder und Jugendliche unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder

2.  in einem gewerblich genutzten Raum aufgestellt und durch technische Vorrichtungen oder durch
ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendliche alkoholische Getränke nicht ent-
nehmen können. § 20 Nr. 1 des Gaststättengesetzes bleibt unberührt.

(4) Alkoholhaltige Süßgetränke im Sinne des § 1 Abs. 2 und 3 des Alkopopsteuergesetzes dürfen ge-
werbsmäßig nur mit dem Hinweis "Abgabe an Personen unter 18 Jahren verboten, § 9 Jugend-
schutzgesetz" in den Verkehr gebracht werden. Dieser Hinweis ist auf der Fertigpackung in der
gleichen Schriftart und in der gleichen Größe und Farbe wie die Marken- oder Phantasienamen oder,
soweit nicht vorhanden, wie die Verkehrsbezeichnung zu halten und bei Flaschen auf dem Front-
etikett anzubringen.  

§ 10 Rauchen in der Öffentlichkeit, Tabakwaren

(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere
nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse an Kinder oder Jugendliche weder abgegeben noch
darf ihnen das Rauchen oder der Konsum nikotinhaltiger Produkte gestattet werden.

(2) In der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren
Behältnisse nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt nicht, wenn ein Automat

1.  an einem Kindern und Jugendlichen unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder

2.  durch technische Vorrichtungen oder durch ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und
Jugendliche Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse nicht ent-
nehmen können.

(3) Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse dürfen Kindern und
Jugendlichen weder im Versandhandel angeboten noch an Kinder und Jugendliche im Wege des
Versandhandels abgegeben werden.

(4) Die Absätze 1 bis 3 gelten auch für nikotinfreie Erzeugnisse, wie elektronische Zigaretten oder elektronische Shishas, in denen Flüssigkeit durch ein elektronisches Heizelement verdampft und die entstehenden Aerosole mit dem Mund eingeatmet werden, sowie für deren Behältnisse.

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