Nameless Black Cubes Kohle 1kg
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Nameless Black Cubes Kohle 1kg
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Nameless Black Cubes Kohle 1kg

Inhalt: 1kg

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Nameless Black Cubes Kohle 1kg

Die Nameless Black Cubes Kohle bietet eine hochwertige und umweltfreundliche Lösung für Shisha-Liebhaber. Diese Kohle, aus 100% Kokosnussschalen gefertigt, zeichnet sich durch eine geringe Ascheentwicklung und lange Brenndauer aus, was ein intensives und reines Raucherlebnis ermöglicht. Mit der 1-kg-Packung sind Sie bestens versorgt, ob für den gelegentlichen Genuss oder längere Shisha-Sessions.


Anwendung der Nameless Black Cubes Kohle

Die Anwendung der Nameless Black Cubes ist einfach und effizient. Die 27 x 27 x 27 mm großen Würfel lassen sich problemlos auf Kohleanzündern erhitzen und verteilen ihre Hitze gleichmäßig auf dem Tabakkopf. Sie passen gut auf traditionelle wie auch auf moderne Hitzemanagement-Systeme. Die Kohle erreicht nach kurzer Zeit die ideale Temperatur und bietet eine gleichmäßige Hitzeverteilung für ein langanhaltendes Shisha-Erlebnis.

Einmal entzündet, brennen die Würfel gleichmäßig und ohne unangenehme Gerüche ab. Sie sorgen für eine konstante Hitze, die den Geschmack des Tabaks voll zur Geltung bringt und die Rauchentwicklung optimiert.


Details

Würfelgröße:27 x 27 x 27 mm
Gewicht:1kg
Material:100% Kokosnussschalen
Ascheentwicklung:weniger als 3%


Vorteile der Nameless Black Cubes Kohle 1kg

  • Umweltfreundlich hergestellt aus Kokosnussschalen
  • Geringe Ascheentwicklung von weniger als 3%, was die Reinigung erleichtert
  • Lange Brenndauer für eine ausgedehnte Rauchzeit
  • Keine chemischen Zusätze, daher geschmacksneutral und sicher im Gebrauch
  • Geeignet für alle Arten von Hitzemanagement-Systemen und Tabakköpfen


Pflege und Reinigung

Die Reinigung nach der Verwendung der Nameless Black Cubes Kohle ist minimal, dank der geringen Ascheentwicklung. Entfernen Sie die übriggebliebene Asche regelmäßig und reinigen Sie den Tabakkopf, um eine optimale Rauchqualität zu gewährleisten. Lagern Sie die Kohle trocken und geschützt, um ihre Qualität zu erhalten.



Fazit

Die Nameless Black Cubes Kohle 1kg ist ideal für anspruchsvolle Shisha-Raucher, die Wert auf Qualität und Umweltfreundlichkeit legen. Durch die hohe Hitzeentwicklung und die lange Brenndauer bleibt der Geschmack des Tabaks rein und intensiv. Ob für Einsteiger oder erfahrene Raucher, diese Kohle sorgt für ein genussvolles und sauberes Raucherlebnis.


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1000 Artikel
2021-12-05

Verkauf nur an Erwachsene.

Tabakwaren und Alkohol sind ein kulturelles Genussmittel und ausschließlich für den erwachsenen Konsumenten bestimmt, der sich über die möglichen Folgen des Konsums bewusst ist. Unser Online-Katalog richtet sich daher ausschließlich an Erwachsene ab 18 Jahren.

Jugendschutzgesetz (JuSchG) Stand 1. Mai 2021
Auszug aus dem Gesetz vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2730)

§ 9 Alkoholische Getränke
  1. In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen
    1. Bier, Wein, weinähnliche Getränke oder Schaumwein oder Mischungen von Bier, Wein, weinähnlichen Getränken oder Schaumwein mit nichtalkoholischen Getränken an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren,
    2. andere alkoholische Getränke oder Lebensmittel, die andere alkoholische Getränke in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden.
  2. Absatz 1 Nummer 1 gilt nicht, wenn Jugendliche von einer personensorgeberechtigten Person begleitet werden.
  3. In der Öffentlichkeit dürfen alkoholische Getränke nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt nicht, wenn ein Automat
    1. an einem für Kinder und Jugendliche unzugänglichen Ort aufgestellt ist, oder
    2. in einem gewerblich genutzten Raum aufgestellt und durch technische Vorrichtungen oder durch ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendliche alkoholische Getränke nicht entnehmen können.
  4. Alkoholhaltige Süßgetränke im Sinne des § 1 Abs. 2 und 3 des Alkopopsteuergesetzes dürfen gewerbsmäßig nur mit dem Hinweis „Abgabe an Personen unter 18 Jahren verboten, § 9 Jugendschutzgesetz“ in den Verkehr gebracht werden. Dieser Hinweis ist auf der Fertigpackung in der gleichen Schriftart und in der gleichen Größe und Farbe wie die Marken- oder Phantasienamen oder, soweit nicht vorhanden, wie die Verkehrsbezeichnung zu halten und bei Flaschen auf dem Frontetikett anzubringen.
§ 10 Rauchen in der Öffentlichkeit, Tabakwaren
  1. In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse an Kinder oder Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen das Rauchen oder der Konsum nikotinhaltiger Produkte gestattet werden.
  2. In der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt nicht, wenn ein Automat
    1. an einem Kindern und Jugendlichen unzugänglichen Ort aufgestellt ist, oder
    2. durch technische Vorrichtungen oder durch ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendliche Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse nicht entnehmen können.
  3. Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse dürfen Kindern und Jugendlichen weder im Versandhandel angeboten noch an Kinder und Jugendliche im Wege des Versandhandels abgegeben werden.
  4. Die Absätze 1 bis 3 gelten auch für nikotinfreie Erzeugnisse, wie elektronische Zigaretten oder elektronische Shishas, in denen Flüssigkeit durch ein elektronisches Heizelement verdampft und die entstehenden Aerosole mit dem Mund eingeatmet werden, sowie für deren Behältnisse.

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