L&M Zigarillos 30,00 €
zoom_out_map
chevron_left chevron_right

L&M Blue Label Zigarillos mit Filter

Inhalt: 10 Packungen Х 17 Zigarillos (3,00 €/ 1 Packung)




30,00 € (inkl. MwSt) (0,18 € /Stk) 25,21 € (exkl. MwSt.)
Inkl. MwSt. zzgl. Versandkosten
 Kundenbewertungen und Rezensionen
Bisher hat noch niemand eine Bewertung abgegeben
in dieser Sprache

Produkt Banner JPS

L&M Blue Label Zigarillos.

L&M Blue Label Zigarillos mit Filter sind eine spezielle Variation der L&M Blue Label Zigarillos.
Bei Zigarillos handelt es sich um kleinere Zigarren, die im Allgemeinen eine mildere und kürzere Raucherfahrung bieten als traditionelle Zigarren.

L&M Blue Label Zigarillos mit Filter haben einen Filter an einem Ende, der dazu dient, den Rauch zu filtern und potenziell eine mildere und glattere Raucherfahrung zu bieten.
Der Tabak, der für diese Zigarillos verwendet wird, wird sorgfältig ausgewählt und gemischt, um den gewünschten Geschmack und die gewünschten Eigenschaften zu erreichen

Kaufen L&M Blue Label Zigarillos (10 Packung Х 17 Zigarillos)

Inhalt: 10 Packungen je 17 Stück (10 X 3,00 €).

Nettoinhalt: 170 Zigarillos.



Filter:ja
Stärke:mittel
Format:King Size



Mindestalter für Erwerb: 18 Jahre.



Hersteller:Philip Morris GmbH
Am Haag 14
82166 Gräfelfing



L&M Blue Label Zigarillos.

Kaufen Sie L&M Blue Label Zigarillos online im tabak-market.de.

                                                                     L&M Blue Label Zigarillos
                                                                               

Ihre Bestellung wird so schnell wie möglich bearbeitet und an Ihre Adresse gesendet.

Einzelheiten zur Bestellung und Lieferung können Sie persönlich mit unseren Mitarbeitern unter

folgender Telefonnummer besprechen:

+49 71150476428 oder

WhatsApp: +49 1523968057.

Sie können Ihre Wünsche, Fragen zur Bestellung und Lieferung an unsere E-Mail-Adresse schreiben:

vd-markt@gmx.de.

Wir laden Sie herzlich ein, unseren Laden zu besuchen:

Wallensteinstr. 1

70437 Stuttgart.

Unser Team bedankt sich für den Einkauf in unserem Shop.

Kaufen

000312
1000 Artikel
Marke
L&M
Konstruktion
Mediumfiller
Deckblatt
Naturdeckblatt
Rauchdauer
5 - 10 Minuten
Herkunftsland
Deutschland
Stärke
mittel

Jugendschutz

Verkauf nur an Erwachsene. 


Tabakwaren und Alkohol sind ein kulturelles Genussmittel und ausschließlich für den erwachsenen Konsumenten bestimmt, der sich über die möglichen Folgen des Konsums bewusst ist. Unser Online-Katalog richtet sich daher ausschließlich an Erwachsene ab 18 Jahren.

Jugendschutzgesetz (JuSchG) Stand 1. Mai 2021 Auszug aus dem Gesetz vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2730)   

§ 9 Alkoholische Getränke

(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen

1. Bier, Wein, weinähnliche Getränke oder Schaumwein oder Mischungen von Bier, Wein, wein-
ähnlichen Getränken oder Schaumwein mit nichtalkoholischen Getränken an Kinder und Jugendliche
unter 16 Jahren,

2. andere alkoholische Getränke oder Lebensmittel, die andere alkoholische Getränke in nicht nur ge-
ringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen der Ver-
zehr gestattet werden.

(2) Absatz 1 Nummer 1 gilt nicht, wenn Jugendliche von einer personensorgeberechtigten Person be-
gleitet werden.

(3) In der Öffentlichkeit dürfen alkoholische Getränke nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt
nicht, wenn ein Automat

1.  an einem für Kinder und Jugendliche unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder

2.  in einem gewerblich genutzten Raum aufgestellt und durch technische Vorrichtungen oder durch
ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendliche alkoholische Getränke nicht ent-
nehmen können. § 20 Nr. 1 des Gaststättengesetzes bleibt unberührt.

(4) Alkoholhaltige Süßgetränke im Sinne des § 1 Abs. 2 und 3 des Alkopopsteuergesetzes dürfen ge-
werbsmäßig nur mit dem Hinweis "Abgabe an Personen unter 18 Jahren verboten, § 9 Jugend-
schutzgesetz" in den Verkehr gebracht werden. Dieser Hinweis ist auf der Fertigpackung in der
gleichen Schriftart und in der gleichen Größe und Farbe wie die Marken- oder Phantasienamen oder,
soweit nicht vorhanden, wie die Verkehrsbezeichnung zu halten und bei Flaschen auf dem Front-
etikett anzubringen.  

§ 10 Rauchen in der Öffentlichkeit, Tabakwaren

(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere
nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse an Kinder oder Jugendliche weder abgegeben noch
darf ihnen das Rauchen oder der Konsum nikotinhaltiger Produkte gestattet werden.

(2) In der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren
Behältnisse nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt nicht, wenn ein Automat

1.  an einem Kindern und Jugendlichen unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder

2.  durch technische Vorrichtungen oder durch ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und
Jugendliche Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse nicht ent-
nehmen können.

(3) Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse dürfen Kindern und
Jugendlichen weder im Versandhandel angeboten noch an Kinder und Jugendliche im Wege des
Versandhandels abgegeben werden.

(4) Die Absätze 1 bis 3 gelten auch für nikotinfreie Erzeugnisse, wie elektronische Zigaretten oder elektronische Shishas, in denen Flüssigkeit durch ein elektronisches Heizelement verdampft und die entstehenden Aerosole mit dem Mund eingeatmet werden, sowie für deren Behältnisse.

 Bewertungen

Schreiben Sie als Erster Ihre Bewertung !