HQD Cirak Pod Apple Peach 18mg
ca. 2000 Züge
HQD Cirak Pod Apple Peach 18mg
Der HQD Cirak Pod Apple Peach 18mg ist eine hochwertige Einweg-E-Zigarette, die durch ihr modernes Design und das fruchtige Aroma überzeugt. Mit 2×2 ml Liquid und einem Nikotingehalt von 18 mg/ml liefert sie bis zu 2000 Züge und punktet insbesondere im Einsteiger- und Gelegenheitsbereich.
Design und Benutzerfreundlichkeit
Optisch besticht der HQD Cirak Pod Apple Peach 18mg durch sein schlankes, mattes Gehäuse und ergonomische Form. Die intuitive Bedienung macht Vorkenntnisse überflüssig. Dank der eingebauten Kindersicherung lässt sich der Pod nur nach dreimaligem Herausziehen und Wiedereinsetzen entriegeln. Das Gerät aktiviert sich automatisch beim Ziehen – ideal für unterwegs und schnelle Dampfmomente.
Aroma und Geschmackserlebnis
Die Mischung aus knackigem Apfel und saftigem Pfirsich erzeugt ein intensives Fruchterlebnis. Bereits der erste Zug entfaltet eine perfekte Balance zwischen Frische und Süße.
Intensität und Nachgeschmack
Die Nikotinabgabe ist gleichmäßig und sanft, ohne unangenehmen Kratzen im Hals. Der Nachgeschmack bleibt dezent fruchtig und lässt keine künstlichen Noten spüren.
Technische Daten
Eigenschaft | Details |
---|---|
Inhalt: | 2×2 ml |
Aroma: | Apfel, Pfirsich |
Geschmack: | Saftig-süßer Apfel trifft auf reifen, aromatischen Pfirsich – harmonische Balance aus Frische und Fruchtigkeit. |
Nikotingehalt: | 18 mg/ml |
Nikotinabgabe: | 600 µg (je 10 Züge) |
Züge: | ca. 2000 |
Produkteigenschaften und Anwendungshinweise
Die HQD Cirak Pods sind für unkomplizierte Anwendung konzipiert. Ein blinkendes Lichtsignal zeigt an, wenn der Pod leer ist. Der Wechsel ist kinderleicht: Einfach den leeren Pod abziehen und einen neuen einsetzen. Bis zu 2000 Züge garantieren langlebigen Genuss ohne Nachfüllen.
CLP-Verordnung und Sicherheitshinweise
Gemäß der CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 sind die Pods mit einem Totenkopf-Piktogramm gekennzeichnet:
Gefahrenhinweise (H-Sätze)
H-Sätze | Beschreibung |
---|---|
H300 | Lebensgefahr bei Verschlucken. |
H302 | Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. |
H310 | Lebensgefahr bei Hautkontakt. |
H315 | Verursacht Hautreizungen. |
H319 | Verursacht schwere Augenreizung. |
H330 | Lebensgefahr bei Einatmen. |
H411 | Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. |
Präventionshinweise (P-Sätze)
P-Sätze | Beschreibung |
---|---|
P101 | Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung bereithalten. |
P102 | Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. |
P264 | Nach Gebrauch Hände gründlich waschen. |
P270 | Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. |
P301 + P310 | Bei Verschlucken: Sofort Giftnotruf/Arzt anrufen. |
P330 | Mund ausspülen. |
P405 | Unter Verschluss aufbewahren. |
P501 | Inhalt/Behälter gemäß örtlichen Vorschriften entsorgen. |
Weitere Sicherheitsinformationen
Pods sind für Schwangere ungeeignet und können allergische Reaktionen auslösen. Nach dem Dampfen Hände waschen und während des Gebrauchs auf Essen und Trinken verzichten.
Herstellerinformationen
Hersteller:
CIRAK Electronics GmbHSchwalbacher Str. 4
65843 Sulzbach
Fazit
Der HQD Cirak Pod Apple Peach 18mg überzeugt als schnörkellose Einweg-Lösung mit fruchtigem Aroma und einfacher Handhabung. Mit Kindersicherung, automatischer Zugaktivierung und bis zu 2000 Zügen bietet er Einsteigern und Gelegenheitsdampfern ein sicheres, intensives Geschmackserlebnis. Die perfekte Balance aus süßem Apfel und saftigem Pfirsich macht ihn zur idealen Wahl für alle, die unkomplizierten Genuss ohne Kompromisse suchen.
Verkauf nur an Erwachsene.
Tabakwaren und Alkohol sind ein kulturelles Genussmittel und ausschließlich für den erwachsenen Konsumenten bestimmt, der sich über die möglichen Folgen des Konsums bewusst ist. Unser Online-Katalog richtet sich daher ausschließlich an Erwachsene ab 18 Jahren.
Jugendschutzgesetz (JuSchG) Stand 1. Mai 2021
Auszug aus dem Gesetz vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2730)
§ 9 Alkoholische Getränke
- In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen
- Bier, Wein, weinähnliche Getränke oder Schaumwein oder Mischungen von Bier, Wein, weinähnlichen Getränken oder Schaumwein mit nichtalkoholischen Getränken an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren,
- andere alkoholische Getränke oder Lebensmittel, die andere alkoholische Getränke in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden.
- Absatz 1 Nummer 1 gilt nicht, wenn Jugendliche von einer personensorgeberechtigten Person begleitet werden.
- In der Öffentlichkeit dürfen alkoholische Getränke nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt nicht, wenn ein Automat
- an einem für Kinder und Jugendliche unzugänglichen Ort aufgestellt ist, oder
- in einem gewerblich genutzten Raum aufgestellt und durch technische Vorrichtungen oder durch ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendliche alkoholische Getränke nicht entnehmen können.
- Alkoholhaltige Süßgetränke im Sinne des § 1 Abs. 2 und 3 des Alkopopsteuergesetzes dürfen gewerbsmäßig nur mit dem Hinweis „Abgabe an Personen unter 18 Jahren verboten, § 9 Jugendschutzgesetz“ in den Verkehr gebracht werden. Dieser Hinweis ist auf der Fertigpackung in der gleichen Schriftart und in der gleichen Größe und Farbe wie die Marken- oder Phantasienamen oder, soweit nicht vorhanden, wie die Verkehrsbezeichnung zu halten und bei Flaschen auf dem Frontetikett anzubringen.
§ 10 Rauchen in der Öffentlichkeit, Tabakwaren
- In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse an Kinder oder Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen das Rauchen oder der Konsum nikotinhaltiger Produkte gestattet werden.
- In der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt nicht, wenn ein Automat
- an einem Kindern und Jugendlichen unzugänglichen Ort aufgestellt ist, oder
- durch technische Vorrichtungen oder durch ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendliche Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse nicht entnehmen können.
- Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse dürfen Kindern und Jugendlichen weder im Versandhandel angeboten noch an Kinder und Jugendliche im Wege des Versandhandels abgegeben werden.
- Die Absätze 1 bis 3 gelten auch für nikotinfreie Erzeugnisse, wie elektronische Zigaretten oder elektronische Shishas, in denen Flüssigkeit durch ein elektronisches Heizelement verdampft und die entstehenden Aerosole mit dem Mund eingeatmet werden, sowie für deren Behältnisse.
Einzelheiten zur Bestellung und Lieferung können Sie persönlich mit unseren Mitarbeitern unter folgender Telefonnummer besprechen: +49 71150476428 oder über WhatsApp: +49 1523968057.
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