Al Fakher 20K Hypermax Watermelon Lime
bis zu 20000 Züge
Al Fakher 20K Hypermax Watermelon Lime
Der Al Fakher 20K Hypermax Watermelon Lime ist ein modernes Pod-System, das mit einem fruchtigen Aroma aus Wassermelone und Limette kombiniert wird. Das Gerät ist auf eine hohe Zugzahl ausgelegt und bietet durch seine technischen Eigenschaften eine zuverlässige Funktion. Neben der Aromaentwicklung stehen Aspekte wie Sicherheit, Bedienkomfort und Wiederaufladbarkeit im Vordergrund. Nachfolgend finden Sie eine ausführliche Übersicht zu den technischen Daten, Funktionen und weiteren Eigenschaften.
Technische Daten und Produkteigenschaften
Die folgende Tabelle zeigt die wichtigsten technischen Daten und Produkteigenschaften im Überblick:
Inhalt: | 2 x 10ml |
Züge: | Bis zu 20.000 Züge, abhängig von Zugverhalten und Einstellung |
Aromat: | Wassermelone, Limette |
Geschmack: | Fruchtig, frisch, leicht säuerlich |
Nikotingehalt: | 6 mg/ml |
Nikotinabgabe pro Zug: | 76 mcg, abhängig von Zugdauer und Intensität |
Coil Widerstand: | 0,6 Ohm (Mesh Coil für gleichmäßige Erhitzung) |
Kindersicherung: | 3-Zug-System, schützt vor unbeabsichtigter Aktivierung |
Besonderheiten: | Air Flow Control, LED-Anzeige, Sicherheitsmechanismus, wiederaufladbar |
Aufladen: | USB-C Anschluss |
Funktion und Bedienung
Die integrierte Mesh Coil mit 0,6 Ohm sorgt für eine gleichmäßige Erhitzung des Liquids und ein stabiles Dampferlebnis. Durch die Air Flow Control kann der Luftstrom individuell angepasst werden. Eine LED-Anzeige informiert über den Akkustand und den aktuellen Status. Die Kindersicherung mit 3-Zug-System schützt zusätzlich vor unbeabsichtigtem Einschalten.
- Gerät vorsichtig aus der Verpackung entnehmen.
- LED-Anzeige prüfen, um Akkustand und Betriebsstatus zu kontrollieren.
- Refill-Container einsetzen oder Tank nachfüllen.
- Ladevorgang über USB-C-Kabel starten (nicht im Lieferumfang enthalten).
Lieferumfang
- 1 x Al Fakher 20K Hypermax Gerät
- 2 x 10ml Refill-Container
- USB-C Kabel nicht enthalten
CLP-Verordnung und Sicherheitshinweise
Dieses Produkt fällt unter die CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008. Die wichtigsten Gefahren- und Sicherheitshinweise sind in den Tabellen unten aufgeführt:
Gefahrenhinweise (H-Sätze)
H300: | Lebensgefahr bei Verschlucken. |
H310: | Lebensgefahr bei Hautkontakt. |
H319: | Verursacht schwere Augenreizung. |
H330: | Lebensgefahr bei Einatmen. |
H411: | Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. |
Präventionshinweise (P-Sätze)
P102: | Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. |
P270: | Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. |
P101: | Bei ärztlichem Rat Verpackung oder Etikett bereithalten. |
P264: | Nach Gebrauch Hände gründlich waschen. |
P301 + P310: | Bei Verschlucken: Sofort Arzt oder Giftnotruf anrufen. |
P405: | Unter Verschluss aufbewahren. |
P501: | Entsorgung gemäß den örtlichen Vorschriften. |
Allergene
Enthält trans-Anethole.
Inhaltsstoffe
- Propylenglycol (PG): Trägerstoff für die Aromen.
- Pflanzliches Glycerin (VG): Verantwortlich für die Dampfproduktion.
- Aromen: Kombination aus natürlichen und synthetischen Bestandteilen.
- Nikotinbenzoat: Reguliert die Nikotinabgabe.
Herstellerinformationen
Hersteller: Al Fakher
Produktlinie: Hypermax 20K
Technologie: Mesh Coil, DTL-kompatibel
Fazit
Der Al Fakher 20K Hypermax Watermelon Lime kombiniert ein ausgewogenes Aroma aus Wassermelone und Limette mit moderner Technik. Er bietet bis zu 20.000 Züge, ist wiederaufladbar und durch Sicherheitsmechanismen geschützt. Dank Mesh Coil, Air Flow Control und Nachfüllsystem eignet er sich für eine zuverlässige und flexible Nutzung.
Verkauf nur an Erwachsene.
Tabakwaren und Alkohol sind ein kulturelles Genussmittel und ausschließlich für den erwachsenen Konsumenten bestimmt, der sich über die möglichen Folgen des Konsums bewusst ist. Unser Online-Katalog richtet sich daher ausschließlich an Erwachsene ab 18 Jahren.
Jugendschutzgesetz (JuSchG) Stand 1. Mai 2021
Auszug aus dem Gesetz vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2730)
§ 9 Alkoholische Getränke
- In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen
- Bier, Wein, weinähnliche Getränke oder Schaumwein oder Mischungen von Bier, Wein, weinähnlichen Getränken oder Schaumwein mit nichtalkoholischen Getränken an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren,
- andere alkoholische Getränke oder Lebensmittel, die andere alkoholische Getränke in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden.
- Absatz 1 Nummer 1 gilt nicht, wenn Jugendliche von einer personensorgeberechtigten Person begleitet werden.
- In der Öffentlichkeit dürfen alkoholische Getränke nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt nicht, wenn ein Automat
- an einem für Kinder und Jugendliche unzugänglichen Ort aufgestellt ist, oder
- in einem gewerblich genutzten Raum aufgestellt und durch technische Vorrichtungen oder durch ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendliche alkoholische Getränke nicht entnehmen können.
- Alkoholhaltige Süßgetränke im Sinne des § 1 Abs. 2 und 3 des Alkopopsteuergesetzes dürfen gewerbsmäßig nur mit dem Hinweis „Abgabe an Personen unter 18 Jahren verboten, § 9 Jugendschutzgesetz“ in den Verkehr gebracht werden. Dieser Hinweis ist auf der Fertigpackung in der gleichen Schriftart und in der gleichen Größe und Farbe wie die Marken- oder Phantasienamen oder, soweit nicht vorhanden, wie die Verkehrsbezeichnung zu halten und bei Flaschen auf dem Frontetikett anzubringen.
§ 10 Rauchen in der Öffentlichkeit, Tabakwaren
- In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse an Kinder oder Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen das Rauchen oder der Konsum nikotinhaltiger Produkte gestattet werden.
- In der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt nicht, wenn ein Automat
- an einem Kindern und Jugendlichen unzugänglichen Ort aufgestellt ist, oder
- durch technische Vorrichtungen oder durch ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendliche Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse nicht entnehmen können.
- Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse dürfen Kindern und Jugendlichen weder im Versandhandel angeboten noch an Kinder und Jugendliche im Wege des Versandhandels abgegeben werden.
- Die Absätze 1 bis 3 gelten auch für nikotinfreie Erzeugnisse, wie elektronische Zigaretten oder elektronische Shishas, in denen Flüssigkeit durch ein elektronisches Heizelement verdampft und die entstehenden Aerosole mit dem Mund eingeatmet werden, sowie für deren Behältnisse.
Einzelheiten zur Bestellung und Lieferung können Sie persönlich mit unseren Mitarbeitern unter folgender Telefonnummer besprechen: +49 71150476428 oder über WhatsApp: +49 1523968057.
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