Zange für Shishakohle 16 cm
Zange für Shishakohle 16 cm
Die Zange für Shishakohle mit einer Länge von 16 cm ist ein kleines, aber äußerst praktisches Werkzeug für alle Shisha-Raucher. Trotz ihrer kompakten Größe bietet sie einen sicheren Halt und ermöglicht ein einfaches Handling der Kohlen. Ideal für den täglichen Gebrauch, sorgt diese Zange für ein sicheres und komfortables Shisha-Erlebnis.
Technische Details der Zange für Shishakohle
| Länge: | 16 cm |
| Farbe: | Silberfarbig |
| Material: | Metall |
Warum eine gute Zange für Shishakohle unverzichtbar ist
Eine hochwertige Zange für Shishakohle sorgt für Sicherheit und Komfort beim Rauchen. Sie schützt vor Verbrennungen, indem Sie heiße Kohlen sicher greifen und auf den Tabakkopf legen können. Zudem ermöglicht eine gut konzipierte Zange eine gleichmäßige Platzierung der Kohlen, was die Hitzeverteilung und somit die Rauchqualität verbessert. Ohne eine geeignete Zange kann das Handling der glühenden Kohlen gefährlich und umständlich werden.
Hochwertiges Material und praktische Länge
Diese Zange besteht aus robustem Metall, das hitzebeständig und langlebig ist. Trotz ihrer kompakten Länge von 16 cm bietet sie einen optimalen Halt und sorgt dafür, dass Sie ausreichend Abstand zur heißen Kohle haben. Das Material ist nicht nur widerstandsfähig, sondern auch resistent gegen hohe Temperaturen, was die Lebensdauer der Zange deutlich erhöht.
Ergonomisches Design für eine einfache Handhabung
Das ergonomische Design dieser Zange macht sie besonders benutzerfreundlich. Trotz ihrer geringen Größe liegt sie gut in der Hand und bietet eine präzise Kontrolle beim Platzieren der Kohlen. Durch das kompakte Design eignet sie sich hervorragend für den mobilen Einsatz oder für kleinere Shisha-Setups, bei denen Platz eine Rolle spielt. Das geringe Gewicht macht die Handhabung noch einfacher.
Tipps zur Verwendung der Zange für Shishakohle
- Warten Sie, bis die Kohlen vollständig durchgeglüht sind. Verwenden Sie dann die Zange, um die Kohlen sicher auf den Tabakkopf zu legen.
- Während des Rauchens sollten Sie die Kohlen mit der Zange drehen oder verschieben, um eine gleichmäßige Hitzeverteilung zu gewährleisten.
- Nach der Shisha-Session hilft die Zange, die verbliebenen Kohlen sicher zu entfernen und zu entsorgen.
Fazit – Unverzichtbar für jede Shisha-Session
Die Zange für Shishakohle 16 cm ist ein praktisches und unverzichtbares Zubehör für jeden Shisha-Liebhaber. Sie bietet eine sichere Handhabung der Kohlen, schützt vor Verbrennungen und trägt zu einem angenehmen Raucherlebnis bei. Dank des robusten Materials und der ergonomischen Form eignet sich diese Zange sowohl für den Heimgebrauch als auch für unterwegs. Mit ihrer kompakten Größe und der hohen Funktionalität ist sie die ideale Wahl für jede Shisha-Session.
Verkauf nur an Erwachsene.
Tabakwaren und Alkohol sind ein kulturelles Genussmittel und ausschließlich für den erwachsenen Konsumenten bestimmt, der sich über die möglichen Folgen des Konsums bewusst ist. Unser Online-Katalog richtet sich daher ausschließlich an Erwachsene ab 18 Jahren.
Jugendschutzgesetz (JuSchG) Stand 1. Mai 2021
Auszug aus dem Gesetz vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2730)
§ 9 Alkoholische Getränke
- In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen
- Bier, Wein, weinähnliche Getränke oder Schaumwein oder Mischungen von Bier, Wein, weinähnlichen Getränken oder Schaumwein mit nichtalkoholischen Getränken an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren,
- andere alkoholische Getränke oder Lebensmittel, die andere alkoholische Getränke in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden.
- Absatz 1 Nummer 1 gilt nicht, wenn Jugendliche von einer personensorgeberechtigten Person begleitet werden.
- In der Öffentlichkeit dürfen alkoholische Getränke nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt nicht, wenn ein Automat
- an einem für Kinder und Jugendliche unzugänglichen Ort aufgestellt ist, oder
- in einem gewerblich genutzten Raum aufgestellt und durch technische Vorrichtungen oder durch ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendliche alkoholische Getränke nicht entnehmen können.
- Alkoholhaltige Süßgetränke im Sinne des § 1 Abs. 2 und 3 des Alkopopsteuergesetzes dürfen gewerbsmäßig nur mit dem Hinweis „Abgabe an Personen unter 18 Jahren verboten, § 9 Jugendschutzgesetz“ in den Verkehr gebracht werden. Dieser Hinweis ist auf der Fertigpackung in der gleichen Schriftart und in der gleichen Größe und Farbe wie die Marken- oder Phantasienamen oder, soweit nicht vorhanden, wie die Verkehrsbezeichnung zu halten und bei Flaschen auf dem Frontetikett anzubringen.
§ 10 Rauchen in der Öffentlichkeit, Tabakwaren
- In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse an Kinder oder Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen das Rauchen oder der Konsum nikotinhaltiger Produkte gestattet werden.
- In der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt nicht, wenn ein Automat
- an einem Kindern und Jugendlichen unzugänglichen Ort aufgestellt ist, oder
- durch technische Vorrichtungen oder durch ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendliche Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse nicht entnehmen können.
- Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse dürfen Kindern und Jugendlichen weder im Versandhandel angeboten noch an Kinder und Jugendliche im Wege des Versandhandels abgegeben werden.
- Die Absätze 1 bis 3 gelten auch für nikotinfreie Erzeugnisse, wie elektronische Zigaretten oder elektronische Shishas, in denen Flüssigkeit durch ein elektronisches Heizelement verdampft und die entstehenden Aerosole mit dem Mund eingeatmet werden, sowie für deren Behältnisse.
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