HQD Cirak Device Basisgerät blau
HQD Cirak Device Basisgerät blau
Das HQD Cirak Device ist ein modernes und benutzerfreundliches Gerät, das für den Genuss von E-Liquids konzipiert ist. Mit seiner kompakten Größe und stilvollen blauen Farbe ist es nicht nur funktional, sondern auch optisch ansprechend. Das Device richtet sich an Nutzer, die ein zuverlässiges und sicheres Dampferlebnis suchen. In diesem Artikel werden die technischen Daten, Sicherheitsinformationen sowie die Herstellerdetails näher erläutert, um Ihnen eine informierte Kaufentscheidung zu ermöglichen.
Technische Daten
| Kapazität: | 370 mAh |
| Farbe: | Blau |
| Material: | Kunststoff und Aluminium |
| Abmessungen: | 10,5 cm x 2,5 cm x 1,5 cm |
| Gewicht: | 45 g |
| Akku-Typ: | Li-ion |
Mindestalter für Erwerb: 18 Jahre.
CLP-Verordnung und Sicherheitshinweise
Gemäß der CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 sind die HQD Cirak Pods mit einem Gefahrensymbol sowie verschiedenen Sicherheits- und Gefahrenhinweisen gekennzeichnet. Diese Kennzeichnung soll den Benutzer über mögliche Risiken informieren und die Sicherheit im Umgang mit dem Produkt gewährleisten. Die Verwendung von E-Zigaretten ist nicht ohne Risiken, und es ist wichtig, alle Hinweise zu beachten, um Unfälle zu vermeiden.

Gefahrenhinweise (H-Sätze)
| H-Sätze | Beschreibung |
|---|---|
| H300 | Lebensgefahr bei Verschlucken. |

Präventionshinweise (P-Sätze)
| P-Sätze | Beschreibung |
|---|---|
| P101 | Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. |
| P102 | Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. |
| P264 | Nach Gebrauch Hände gründlich waschen. |
| P270 | Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. |
| P301 + P310 | Bei Verschlucken: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/ Arzt anrufen. |
| P330 | Mund ausspülen. |
| P405 | Unter Verschluss aufbewahren. |
| P501 | Inhalt/Behälter gemäß den örtlichen Vorschriften einer geeigneten Entsorgungseinrichtung zuführen. |
Herstellerinformationen
Hersteller:
CIRAK Electronics GmbHSchwalbacher Str. 4
65843 Sulzbach
Benutzererfahrungen und Tipps
Das HQD Cirak Device hat sich als äußerst benutzerfreundlich erwiesen. Die einfache Handhabung und die wartungsfreie Nutzung machen es ideal für Einsteiger, die in die Welt des Dampfens eintauchen möchten. Einige Nutzer empfehlen, mit niedrigen Nikotingehalten zu beginnen, um ein angenehmes Erlebnis zu gewährleisten. Zudem wird geraten, das Gerät regelmäßig zu reinigen, um die Lebensdauer zu verlängern und die Geschmacksqualität der E-Liquids aufrechtzuerhalten.
Für erfahrene Dampfer ist das HQD Cirak Device ebenfalls eine gute Wahl, insbesondere für den Einsatz unterwegs oder bei Gelegenheitsdämpfen. Die kompakte Bauweise ermöglicht es, das Gerät problemlos in einer Tasche oder einem Rucksack zu verstauen. Die blaue Farbgebung verleiht dem Device zudem einen modernen Look, der bei vielen Nutzern gut ankommt.
Fazit
Das HQD Cirak Device ist eine ausgezeichnete Wahl für alle, die nach einem hochwertigen und benutzerfreundlichen E-Zigaretten-Gerät suchen. Mit einer Kapazität von 370 mAh bietet es ausreichend Leistung für den täglichen Gebrauch. Die Sicherheitskennzeichnungen gemäß der CLP-Verordnung gewährleisten, dass der Benutzer über mögliche Gefahren informiert ist und sicher mit dem Produkt umgeht. Zudem hebt sich das elegante Design in Blau von anderen Geräten ab und macht es zu einem stilvollen Begleiter. Für alle Interessierten ist zu beachten, dass der Erwerb des Geräts nur für Personen ab 18 Jahren gestattet ist. Daher ist es wichtig, die Sicherheits- und Gebrauchshinweise sorgfältig zu beachten. Mit all diesen Aspekten ist das HQD Cirak Device eine lohnenswerte Investition für jeden Dampfer.
Verkauf nur an Erwachsene.
Tabakwaren und Alkohol sind ein kulturelles Genussmittel und ausschließlich für den erwachsenen Konsumenten bestimmt, der sich über die möglichen Folgen des Konsums bewusst ist. Unser Online-Katalog richtet sich daher ausschließlich an Erwachsene ab 18 Jahren.
Jugendschutzgesetz (JuSchG) Stand 1. Mai 2021
Auszug aus dem Gesetz vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2730)
§ 9 Alkoholische Getränke
- In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen
- Bier, Wein, weinähnliche Getränke oder Schaumwein oder Mischungen von Bier, Wein, weinähnlichen Getränken oder Schaumwein mit nichtalkoholischen Getränken an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren,
- andere alkoholische Getränke oder Lebensmittel, die andere alkoholische Getränke in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden.
- Absatz 1 Nummer 1 gilt nicht, wenn Jugendliche von einer personensorgeberechtigten Person begleitet werden.
- In der Öffentlichkeit dürfen alkoholische Getränke nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt nicht, wenn ein Automat
- an einem für Kinder und Jugendliche unzugänglichen Ort aufgestellt ist, oder
- in einem gewerblich genutzten Raum aufgestellt und durch technische Vorrichtungen oder durch ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendliche alkoholische Getränke nicht entnehmen können.
- Alkoholhaltige Süßgetränke im Sinne des § 1 Abs. 2 und 3 des Alkopopsteuergesetzes dürfen gewerbsmäßig nur mit dem Hinweis „Abgabe an Personen unter 18 Jahren verboten, § 9 Jugendschutzgesetz“ in den Verkehr gebracht werden. Dieser Hinweis ist auf der Fertigpackung in der gleichen Schriftart und in der gleichen Größe und Farbe wie die Marken- oder Phantasienamen oder, soweit nicht vorhanden, wie die Verkehrsbezeichnung zu halten und bei Flaschen auf dem Frontetikett anzubringen.
§ 10 Rauchen in der Öffentlichkeit, Tabakwaren
- In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse an Kinder oder Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen das Rauchen oder der Konsum nikotinhaltiger Produkte gestattet werden.
- In der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt nicht, wenn ein Automat
- an einem Kindern und Jugendlichen unzugänglichen Ort aufgestellt ist, oder
- durch technische Vorrichtungen oder durch ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendliche Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse nicht entnehmen können.
- Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse dürfen Kindern und Jugendlichen weder im Versandhandel angeboten noch an Kinder und Jugendliche im Wege des Versandhandels abgegeben werden.
- Die Absätze 1 bis 3 gelten auch für nikotinfreie Erzeugnisse, wie elektronische Zigaretten oder elektronische Shishas, in denen Flüssigkeit durch ein elektronisches Heizelement verdampft und die entstehenden Aerosole mit dem Mund eingeatmet werden, sowie für deren Behältnisse.
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