Al Fakher 20K Hypermax Cherry Fiesta
bis zu 20000 Züge
Al Fakher 20K Hypermax Cherry Fiesta
Der Al Fakher 20K Hypermax Cherry Fiesta ist ein wiederaufladbares E-Zigaretten-System, das auf moderne Verdampfertechnologie setzt und eine aromatische Dampferfahrung mit süßem Kirschgeschmack ermöglicht. Mit einem klar strukturierten Aufbau, hoher Kapazität und sicherheitsrelevanten Funktionen richtet sich das Gerät an erfahrene Nutzer, die Wert auf technische Präzision legen.
Technische Daten und Produkteigenschaften
Die wichtigsten technischen Daten und Eigenschaften sind in der folgenden Tabelle aufgeführt. Sie geben einen Überblick über Kapazität, Leistung und sicherheitsrelevante Merkmale:
Inhalt: | 2 x 10ml |
Züge: | Bis zu 20.000 Züge |
Aromat: | Süße Kirsche |
Geschmack: | Fruchtig-süß mit intensiver Kirschnote |
Nikotingehalt: | 6 mg/ml |
Nikotinabgabe pro Zug: | 76 mcg |
Coil Widerstand: | 0,6 Ohm (Mesh Coil) |
Kindersicherung: | 3-Zug-System |
Besonderheiten: | Air Flow Control, LED-Anzeige, Sicherheitsmechanismus, aufladbar |
Aufladen: | USB-C |
Funktion und Bedienung
Das Gerät verwendet einen Mesh Coil, der für eine gleichmäßige Erwärmung des Liquids sorgt. Dies trägt zu einer stabilen Geschmackswiedergabe und einer intensiven Dampferzeugung bei. Die LED-Anzeige gibt Informationen zu Akkustand, Liquidmenge und Zuganzahl. Über die Air Flow Control kann die Luftzufuhr reguliert werden, wodurch sich der Zugwiderstand individuell einstellen lässt. Zusätzlich bietet das integrierte 3-Zug-Sicherheitssystem Schutz vor unbeabsichtigter Nutzung.
- Gerät vorsichtig aus der Verpackung entnehmen.
- Den Akkustand über die LED-Anzeige kontrollieren.
- Den integrierten 2-ml-Tank nutzen.
- Bei Bedarf die Refill-Container einsetzen.
- Zum Aufladen ein USB-C-Kabel verwenden (nicht enthalten).
Lieferumfang
- 1 x Al Fakher 20K Hypermax Gerät
- 2 x 10ml Refill-Container
- Hinweis: USB-C Kabel nicht im Lieferumfang enthalten
CLP-Verordnung und Sicherheitshinweise
Das Produkt erfüllt die Vorgaben der CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008. Relevante Hinweise sind in den Tabellen dargestellt:
Gefahrenhinweise (H-Sätze)
H300: | Lebensgefahr bei Verschlucken. |
H310: | Lebensgefahr bei Hautkontakt. |
H319: | Verursacht schwere Augenreizung. |
H330: | Lebensgefahr bei Einatmen. |
H411: | Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. |
Präventionshinweise (P-Sätze)
P102: | Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. |
P270: | Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. |
P101: | Bei ärztlichem Rat Verpackung oder Etikett bereithalten. |
P264: | Nach Gebrauch Hände gründlich waschen. |
P301 + P310: | Bei Verschlucken: Sofort Arzt oder Giftnotruf anrufen. |
P405: | Unter Verschluss aufbewahren. |
P501: | Entsorgung gemäß den örtlichen Vorschriften. |
Allergene
Dieses Produkt enthält trans-Anethole.
Inhaltsstoffe
- Propylenglycol (PG): Unterstützt die Aromaentfaltung.
- Pflanzliches Glycerin (VG): Sorgt für dichte Dampfentwicklung.
- Aromen: Mischung aus natürlichen und künstlichen Aromastoffen.
- Nikotinbenzoat: Beschleunigt die Nikotinaufnahme.
Herstellerinformationen
Hersteller: Al Fakher
Produktlinie: Hypermax 20K
Technologie: Mesh Coil, DTL-kompatibel
Fazit
Der Al Fakher 20K Hypermax Cherry Fiesta überzeugt durch technische Präzision, lange Nutzungsdauer und klare Sicherheitsmechanismen. Mit bis zu 20.000 Zügen, Mesh Coil-Technologie und regulierbarer Luftzufuhr bietet das Gerät eine strukturierte und verlässliche Anwendung. Die Kombination aus funktionalen Eigenschaften und sicherheitsorientierten Elementen macht es zu einem technisch ausgereiften E-Zigaretten-System.
Verkauf nur an Erwachsene.
Tabakwaren und Alkohol sind ein kulturelles Genussmittel und ausschließlich für den erwachsenen Konsumenten bestimmt, der sich über die möglichen Folgen des Konsums bewusst ist. Unser Online-Katalog richtet sich daher ausschließlich an Erwachsene ab 18 Jahren.
Jugendschutzgesetz (JuSchG) Stand 1. Mai 2021
Auszug aus dem Gesetz vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2730)
§ 9 Alkoholische Getränke
- In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen
- Bier, Wein, weinähnliche Getränke oder Schaumwein oder Mischungen von Bier, Wein, weinähnlichen Getränken oder Schaumwein mit nichtalkoholischen Getränken an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren,
- andere alkoholische Getränke oder Lebensmittel, die andere alkoholische Getränke in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden.
- Absatz 1 Nummer 1 gilt nicht, wenn Jugendliche von einer personensorgeberechtigten Person begleitet werden.
- In der Öffentlichkeit dürfen alkoholische Getränke nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt nicht, wenn ein Automat
- an einem für Kinder und Jugendliche unzugänglichen Ort aufgestellt ist, oder
- in einem gewerblich genutzten Raum aufgestellt und durch technische Vorrichtungen oder durch ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendliche alkoholische Getränke nicht entnehmen können.
- Alkoholhaltige Süßgetränke im Sinne des § 1 Abs. 2 und 3 des Alkopopsteuergesetzes dürfen gewerbsmäßig nur mit dem Hinweis „Abgabe an Personen unter 18 Jahren verboten, § 9 Jugendschutzgesetz“ in den Verkehr gebracht werden. Dieser Hinweis ist auf der Fertigpackung in der gleichen Schriftart und in der gleichen Größe und Farbe wie die Marken- oder Phantasienamen oder, soweit nicht vorhanden, wie die Verkehrsbezeichnung zu halten und bei Flaschen auf dem Frontetikett anzubringen.
§ 10 Rauchen in der Öffentlichkeit, Tabakwaren
- In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse an Kinder oder Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen das Rauchen oder der Konsum nikotinhaltiger Produkte gestattet werden.
- In der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt nicht, wenn ein Automat
- an einem Kindern und Jugendlichen unzugänglichen Ort aufgestellt ist, oder
- durch technische Vorrichtungen oder durch ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendliche Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse nicht entnehmen können.
- Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse dürfen Kindern und Jugendlichen weder im Versandhandel angeboten noch an Kinder und Jugendliche im Wege des Versandhandels abgegeben werden.
- Die Absätze 1 bis 3 gelten auch für nikotinfreie Erzeugnisse, wie elektronische Zigaretten oder elektronische Shishas, in denen Flüssigkeit durch ein elektronisches Heizelement verdampft und die entstehenden Aerosole mit dem Mund eingeatmet werden, sowie für deren Behältnisse.
Einzelheiten zur Bestellung und Lieferung können Sie persönlich mit unseren Mitarbeitern unter folgender Telefonnummer besprechen: +49 71150476428 oder über WhatsApp: +49 1523968057.
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