ELFBAR Max Blackberry Ice Pod 10ml 20mg/ml
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ELFBAR Max Blackberry Ice Pod 10ml 20mg/ml

ELFBAR Max Blackberry Ice Pod 10ml 20mg/ml

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ELFBAR Max Blackberry Ice Pod

Der ELFBAR Max Blackberry Ice Pod ist eine vorbefüllte Kartusche für das ELFBAR Max System. Er kombiniert das fruchtige Aroma von Brombeeren mit einer erfrischenden Eisnote. Durch die MTL-Technik (Mouth-to-Lung) imitiert das Zugverhalten herkömmliche Zigaretten, was besonders für Umsteiger interessant ist. Der Pod ist gebrauchsfertig und muss weder befüllt noch gewartet werden.

Produkteigenschaften und Anwendungshinweise

Die Handhabung des Pods ist unkompliziert: Auspacken, Schutz entfernen, einsetzen und direkt nutzen. Dank der integrierten Zugautomatik entfällt ein Feuerknopf. Das Mesh-Coil-System sorgt für eine gleichmäßige Verdampfung und eine klare Geschmackswiedergabe.

  1. Verpackung öffnen und Pod entnehmen.
  2. Transportschutz entfernen.
  3. Pod in das ELFBAR Max Basisgerät einsetzen.
  4. Dampfen über Zugautomatik starten – kein Knopf erforderlich.

Technische Daten und Produkteigenschaften

Inhalt:10 ml Liquid
Aroma:Brombeere, Eis
Geschmacksrichtung:Fruchtig, kühlend
Nikotin:20 mg/ml (Nikotinsalz)
Mischungsverhältnis:50% PG / 50% VG
Coil:Mesh Coil für intensiven Geschmack
Typ:Pod-System, MTL (Mouth to Lung)
Besonderheiten:Zugautomatik, kein Knopf nötig
Kompatibilität:Nur für ELFBAR Max Basisgerät geeignet
Maße:72 × 23 × 21 mm
Beschaffenheit:Nikotinsalz (Nic Salt Liquid) für sanfte Inhalation

Inhaltsstoffe

  • Propylenglykol (PG): Transportiert das Aroma und verstärkt den Geschmack.
  • Pflanzliches Glycerin (VG): Erzeugt dichten Dampf.
  • Aromen: Mischung aus natürlichen und künstlichen Aromastoffen.
  • Nikotinsalz: Sorgt für sanftere Nikotinaufnahme.

Piktogramm Gefahr

CLP-Verordnung und Sicherheitshinweise

Das Produkt ist gemäß CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 gekennzeichnet. Beim Umgang mit nikotinhaltigen Liquids sind die folgenden Hinweise zu beachten.

Gefahrenhinweise (H-Sätze)

H300:Lebensgefahr bei Verschlucken.
H310:Lebensgefahr bei Hautkontakt.
H319:Verursacht schwere Augenreizung.
H330:Lebensgefahr bei Einatmen.
H411:Giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.

Präventionshinweise (P-Sätze)

P102:Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P270:Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen.
P101:Bei medizinischer Beratung Verpackung bereithalten.
P264:Nach Gebrauch Hände gründlich waschen.
P301 + P310:Bei Verschlucken: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
P405:Unter Verschluss aufbewahren.
P501:Inhalt/Behälter gemäß Vorschriften entsorgen.

Herstellerinformationen

Importeur: Intrade Concepts GmbH
Barentsstraße 13
53881 Euskirchen

Telefon: +49 2251-77588-88
E-Mail: info@e-zigaretten-handel.de


Fazit

Der ELFBAR Max Blackberry Ice Pod bietet eine ausgewogene Mischung aus fruchtigem Brombeeraroma und kühler Frische. Mit einer Kapazität von 10 ml und Nikotinsalzformel ist er besonders für Nutzer geeignet, die ein MTL-Erlebnis bevorzugen. Die einfache Handhabung und das Mesh-Coil-System sorgen für gleichbleibende Leistung bis zum letzten Zug.

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Verkauf nur an Erwachsene.

Tabakwaren und Alkohol sind ein kulturelles Genussmittel und ausschließlich für den erwachsenen Konsumenten bestimmt, der sich über die möglichen Folgen des Konsums bewusst ist. Unser Online-Katalog richtet sich daher ausschließlich an Erwachsene ab 18 Jahren.

Jugendschutzgesetz (JuSchG) Stand 1. Mai 2021
Auszug aus dem Gesetz vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2730)

§ 9 Alkoholische Getränke
  1. In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen
    1. Bier, Wein, weinähnliche Getränke oder Schaumwein oder Mischungen von Bier, Wein, weinähnlichen Getränken oder Schaumwein mit nichtalkoholischen Getränken an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren,
    2. andere alkoholische Getränke oder Lebensmittel, die andere alkoholische Getränke in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden.
  2. Absatz 1 Nummer 1 gilt nicht, wenn Jugendliche von einer personensorgeberechtigten Person begleitet werden.
  3. In der Öffentlichkeit dürfen alkoholische Getränke nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt nicht, wenn ein Automat
    1. an einem für Kinder und Jugendliche unzugänglichen Ort aufgestellt ist, oder
    2. in einem gewerblich genutzten Raum aufgestellt und durch technische Vorrichtungen oder durch ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendliche alkoholische Getränke nicht entnehmen können.
  4. Alkoholhaltige Süßgetränke im Sinne des § 1 Abs. 2 und 3 des Alkopopsteuergesetzes dürfen gewerbsmäßig nur mit dem Hinweis „Abgabe an Personen unter 18 Jahren verboten, § 9 Jugendschutzgesetz“ in den Verkehr gebracht werden. Dieser Hinweis ist auf der Fertigpackung in der gleichen Schriftart und in der gleichen Größe und Farbe wie die Marken- oder Phantasienamen oder, soweit nicht vorhanden, wie die Verkehrsbezeichnung zu halten und bei Flaschen auf dem Frontetikett anzubringen.
§ 10 Rauchen in der Öffentlichkeit, Tabakwaren
  1. In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse an Kinder oder Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen das Rauchen oder der Konsum nikotinhaltiger Produkte gestattet werden.
  2. In der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt nicht, wenn ein Automat
    1. an einem Kindern und Jugendlichen unzugänglichen Ort aufgestellt ist, oder
    2. durch technische Vorrichtungen oder durch ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendliche Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse nicht entnehmen können.
  3. Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse dürfen Kindern und Jugendlichen weder im Versandhandel angeboten noch an Kinder und Jugendliche im Wege des Versandhandels abgegeben werden.
  4. Die Absätze 1 bis 3 gelten auch für nikotinfreie Erzeugnisse, wie elektronische Zigaretten oder elektronische Shishas, in denen Flüssigkeit durch ein elektronisches Heizelement verdampft und die entstehenden Aerosole mit dem Mund eingeatmet werden, sowie für deren Behältnisse.

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